Der Zweck der Artikelserie besteht darin, die regulatorischen, technischen und regulatorischen Bedingungen für die Organisation von Prozessen zur Vertrauensbildung in einer digitalen Umgebung zu überprüfen.
"Gegenstand elektronischer Interaktion können auch Regierungsstellen von Drittstaaten (deren Beamte und Angestellte), Einzelpersonen und juristische Personen (Vertreter juristischer Personen), Beamte und Angestellte von Integrationsverbänden sowie internationale Organisationen sein, sofern einschlägige internationale Verträge geschlossen werden."
"Die Möglichkeit der elektronischen Interaktion zwischen Einzelpersonen und juristischen Personen untereinander sowie mit staatlichen Behörden der Mitgliedstaaten, wenn sich Einzelpersonen und juristische Personen in den Gebieten ihrer Staaten befinden."
"Der Import und Export von Verschlüsselungsmitteln erfolgt auf der Grundlage von einmaligen Lizenzen, die von der zugelassenen Stelle des Staates ausgestellt wurden - einem Mitglied der Zollunion, in dessen Hoheitsgebiet der Antragsteller registriert ist."
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