Änderungen der UAV-Flugregeln veröffentlicht

Veröffentlicht und daher das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 03.02.2020 Nr. 74 „Über die Änderung der Bundesregeln für die Nutzung des Luftraums der Russischen Föderation“ in Kraft getreten .

Betrachten wir die Momente der Entscheidung, die für die Piloten des BVS wichtig sind, und vergleichen Sie sie gleichzeitig mit ihrer ursprünglichen Version. Die Schlussfolgerung ist am Ende.

Absatz 1


In Absatz 2: a) Absatz 8 wird aufgehoben

Mit dem Absatz wird die Definition des Begriffs „unbemanntes Luftfahrzeug“ abgeschafft. Anscheinend sollte der Begriff „unbemanntes Luftfahrzeug“ (BVS) nun offiziell verwendet werden. Das Dokument enthält keinen Absatz mit einer Definition. Der Begriff selbst wird in diesem Dokument verwendet. Da es sich bei der Drohne um ein Flugzeug handelt, ist es möglicherweise nicht erforderlich, eine separate Definition zu geben. Es reicht aus, das Merkmal „unbemannt“ anzugeben.

c) Fügen Sie nach dem zehnten Absatz den folgenden Absatz hinzu:
„Sichtflug eines unbemannten Flugzeugs“ - Flug eines unbemannten Flugzeugs, bei dem sein externer Pilot direkten Sichtkontakt zu diesem Flugzeug ohne Instrument unterhält.
Die Definition blieb gleich, nur korrekter formuliert. Definiert den Begriff, der in Paragraph 52-1 der Bundesvorschriften für die Nutzung des Luftraums der Russischen Föderation erscheint.

Punkt 4


In Absatz 49 werden die Wörter „Flüge unbemannter Luftfahrzeuge“ durch die Wörter „Flüge unbemannter Luftfahrzeuge (mit Ausnahme von Flügen unbemannter Luftfahrzeuge mit einer maximalen Startmasse von weniger als 0,25 kg) ersetzt.
Der Punkt ändert das UAV erneut in das BVS und beseitigt auch, wie in der ursprünglichen Fassung der Resolution, die Notwendigkeit, die Genehmigung der lokalen Behörden für Flüge über die Gebiete von BVS-Siedlungen mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 250 g einzuholen.

Punkt 6


52-1 :
«52-1. 52 30 , 150 :

) , () , , , , , , , « »;

b) in einer Entfernung von mindestens 5 km von den Kontrollpunkten unkontrollierter Flugplätze und Landeplätze. “

Der wichtigste Punkt für uns ist, dass die Erlaubnis, keine Erlaubnis für den Flug von BVS zu erhalten, in den oben genannten Fällen leichter als 30 kg ist. Eine detaillierte Analyse dieses Elements mit einer Beschreibung jeder Ausnahme, die wir zuvor durchgeführt haben . Eine sehr wichtige Änderung ist an dieser Stelle. In der ursprünglichen Version gab es am Ende des Absatzes einen Absatz:
Die Verantwortung für die Verhinderung von Kollisionen unbemannter Luftfahrzeuge mit bemannten Flugzeugen und anderen materiellen Objekten in der Luft sowie von Kollisionen mit Hindernissen am Boden liegt beim externen Piloten.

Wer gab seinem Piloten die Schuld an einem Vorfall mit BVS? In der endgültigen Version fehlt dieser Absatz.

Punkt 9


Absatz 109:
b) Absatz drei wird wie folgt umformuliert:
„Eine Meldung auf dem Flugplan eines unbemannten Luftfahrzeugs (mit Ausnahme des Sichtfluges eines unbemannten Luftfahrzeugs in dem in Absatz 52-1 dieser Regeln vorgesehenen Fall) wird eingereicht, um die Genehmigung für die Nutzung des Luftraums zu erhalten, unabhängig davon Luftraumklasse. "
Wie in der Erstausgabe entfällt die Notwendigkeit, einen BVS-Flugplan für die in 52-1 vorgesehenen Fälle bereitzustellen.

Punkt 10


Absatz 114 wird durch Unterabsatz "g" mit folgendem Inhalt ergänzt:
"g) Sichtflüge unbemannter Luftfahrzeuge (in dem in Absatz 52-1 dieser Regeln vorgesehenen Fall)."
Die Klausel hebt wie in der vorherigen Ausgabe die Notwendigkeit auf, in den in 52-1 vorgesehenen Fällen eine Genehmigung für die IVP einzuholen.

Infolgedessen haben wir einen verbesserten Text des Dekrets in Bezug auf Logik und Stilistik, dessen Kern auf zwei Hauptpunkte reduziert ist:

  • Wenn das maximale Startgewicht Ihres Flugzeugs weniger als 250 g beträgt, müssen Sie keine Genehmigung für Flüge innerhalb der Ortschaften von den örtlichen Behörden einholen.
  • In den in Absatz 52-1 genannten Fällen ist keine Genehmigung für IVP erforderlich.

Ein signifikantes Minus ist auch mit dem ersten Absatz verbunden. In Absatz 4 bleibt dies das „maximale Startgewicht“, das ein komplettes Durcheinander einführt, für welches BWS dieser Artikel gilt und für welches nicht. weil Ausländische Hersteller geben diesen Parameter nicht in den Merkmalen ihres BVS an.

Jetzt sollten Sie diesen Algorithmus vor einem BVS-Flug verwenden:

Bild

Bei einer gründlichen Untersuchung des Algorithmus ist übrigens ein Problem erkennbar: Es ist nicht erforderlich , BVS mit einer maximalen Startmasse von weniger als 250 g zu registrieren , sondern bei einem Flug unter Bedingungen, die unter die „großen Bedingungen“ fallen. Für ein solches DTS ist die Genehmigung eines IVP erforderlich . Welches ist theoretisch unmöglichda Um die Genehmigung für IVP zu erhalten, muss bei der Einreichung des Regimes die Buchungsnummer des BVS angegeben werden.

Source: https://habr.com/ru/post/undefined/


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